Allgemeine Fragen zur Mitgliedschaft (FAQ)

Wie werde ich Mitglied?

Um Mitglied beim TuS 1859 Hamm e.V. zu werden, füllst Du unseren Aufnahmeantrag aus. Den Antrag bekommst Du auch bei uns in der Geschäftsstelle. Den ausgefüllten Antrag kannst du auch dort abgeben oder uns per Mail (info@tus59hamm.de), Post oder Fax schicken. Der Antrag muss mit einer Original Unterschrift von dir versehen sein. Solltest du noch minderjährig sein, benötigen wir auch eine Unterschrift von deinem Erziehungsberechtigten.

Wie lange dauert die Mitgliedschaft?

Die Mindestmitgliedschaft beträgt 12 Monate.

Zu wann kann ich kündigen und welche Kündigungsfristen gibt es?

Nach Ablauf der Mindestmitgliedschaft von 12 Monaten kannst Du deine Mitgliedschaft
beenden:
zum 30.06. oder zum 31.12.
Die Kündigungsfrist für den 30.06. ist der 15.05.                                                                      Die Kündigungsfrist für den 31.12. ist der 15.11.

Wie kann ich kündigen?

Du musst schriftlich kündigen und die Kündigung muss von dir unterschrieben sein (bei Minderjährigen von deinem Erziehungsberechtigten). Nutze dafür auch unser Formular.

Sende deine Kündigung dann bitte an uns. Du kannst sie in der Geschäftsstelle abgeben, per Post, Fax oder per E-Mail(Anhang) schicken.

Du erhälst von uns eine schriftliche Kündigungsbestätigung.

Was muss ich tun, wenn sich mein Nachname, meine Adresse oder meine Bankverbindung ändert?

Bitte teile uns Änderungen persönlich in der Geschäftsstelle mit, telefonisch (02381-20085) oder per Mail (info@tus59hamm.de). Nutze dafür auch unser Formular.

Wie setzt sich der Mitgliedsbeitrag zusammen?

Der Abbuchungsbetrag setzt sich aus dem Grundbeitrag und der Abteilungsgebühr zusammen. Der Grundbetrag für Kinder/Jugendliche/Ehepartner/Azubis und Studenten (mit Nachweis) beträgt 39€ und für Erwachsene 60€. Hierzu kommt noch eine einmalige Aufnahmegebühr (3€ für Kinder/Jugendliche/Ehepartner/Azubis und Studenten (mit Nachweis) und 5€ für Erwachsene). Die jeweiligen Abteilungsbeiträge und die Aufnahmegebühren findest du auf auch auf dem Anmeldeformular. Eine Mitgliedschaft in mehreren Abteilungen bei uns ist auch möglich.

Grundgebühr + Abteilungsbeitrag (+ einmalige Aufnahmegebühr) = Mitgliedsbeitrag pro Halbjahr

Wann wird der Mitgliedsbeitrag abgebucht?

Die Mitgliedsbeiträge (Grundbeitrag + Abteilungsgebühr) werden immer zum 01.02. und zum 01.07. für das jeweilige Halbjahr eingezogen.

Mir wurde zu viel abgebucht. Was nun?

Oft sorgt bei der ersten Abbuchung die einmalige Aufnahmegebühr für Irritationen.
Sollte es doch einmal zu Unklarheiten bei einer Abbuchung kommen, dann
kannst du dich jederzeit gerne an unsere Geschäftsstelle wenden.

Ich möchte nur eine Abteilung kündigen aber nicht die allgemeine Mitgliedschaft. Was muss ich tun?

Teile uns auch das bitte schriftlich (per Post oder Mail) mit. Nutze dafür auch das Formular. Eine Kündigung der Abteilung ist immer halbjährlich zum 30.06 oder zum Jahresende 31.12. mit vier Wochen Vorlauf möglich.

Wie gehe ich vor, wenn ich die Abteilung wechseln möchte?

Ein Abteilungswechsel ist bei uns zum Halbjahresende mit einer Frist von 6 Wochen möglich, allerdings musst du immer einer Abteilung bei uns im Verein angehören. Die Grundmitgliedschaft bleibt dabei unangetastet.
Wenn du eine Abteilung wechseln möchtest, sprich einfach deinen Übungsleiter an oder melde dich bei uns in der Geschäftsstelle.

Kann ich meine Mitgliedschaft ruhen lassen oder von einer Sonderkündigung Gebrauch machen?

Du kannst deine Mitgliedschaft in folgenden Fällen ruhen lassen oder vorzeitig beenden:
1. Bei einer Schwangerschaft kannst du die Mitgliedschaft ruhen lassen, allerdings nur in Verbindung mit einer Kopie vom Mutterpass oder einer Bescheinigung vom Arzt.
2. Bei einem Umzug, mehr als 30 Km Entfernung (Auch nur mit einem Nachweis z.B. eine Kopie der Meldebescheinigung)
3. Bei einer Krankheit die mindestens 3 Monate keinen Sport zulässt. (Mit Bescheinigung vom Arzt)
4. Verstorben (Familienangehöriger) die Mitgliedschaft endet sofort

Gibt es ermäßigte Beiträge oder Familienmitgliedschaften?

Beitragsermäßigungen gibt es für: Schüler/Azubis/Studenten (mit Nachweis) und Ehepartner.

Ab dem vierten Familienmitglied entfällt der Grundbeitrag. Abteilungsbeiträge bleiben bestehen.