Bei jeder Buchung, sowie bei der Erstellung eines Benutzerkontos gelten folgende Nutzungsbedingungen:
1. Die Tennishalle des TuS 1859 Hamm darf nur dann genutzt werden, wenn die für die Dauer der Belegung eine entsprechende Buchung im Online-Buchungssystem erfolgt ist. Nur im Fall einer bestätigten Online-Buchung wird ab September 2017 das Hallenlicht über die gewohnten Lichtschalter schaltbar sein. Der Rechnungsadressat des ABOS(Einzel/Doppel/Trainingsgruppe) muss Mitglied des Vereins sein und selber zu der gleichen Zeit spielen. Nur in dem Fall ist eine Abrechnung über den Mitgliedpreis möglich.
2. Das Hallenlicht wird zwei Minuten vor und fünf Minuten nach der eigentlichen Buchungszeit verfügbar sein, so dass unseren Nutzern auch dann genügend Zeit zur Vor- und Nachbereitung bleibt, wenn keine nachfolgende Belegung erfolgt.
3. Sollte eine Online-Buchung auf Grund eines technischen Ausfalls des Online-Buchungssystems nicht möglich, die Halle aber frei und auf Grund des Tageslichts bespielbar sein, ist eine ausnahmsweise Benutzung dann erlaubt, wenn vor der Nutzung ein vollständiger Eintrag im (Not-)Hallenbuch erfolgt. Eine Reservierung ist in diesem (Not-)Hallenbuch nicht möglich!
4. Hallenreservierungen können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei storniert werden. Wir wissen, dass solche Stornierungen durchaus vorkommen können, bitten Sie aber darum, diese Regelung nicht überzustrapazieren.
5. Die Abbuchung der Hallengebühren erfolgt durch den TuS 1859 Hamm zum 1. eines Monats. Zuvor werden die Nutzer schriftlich über die Höhe der abzubuchenden Beiträge informiert. Die SEPA-Basis-Lastschrift erfolgt unter folgenden Parametern:
Zahlungsempfänger: TuS 1859 Hamm e.V. – Rietzgartenstr. 46 – 59065 Hamm
Gläubiger-Identifikationsnummer des TuS
Mandatsreferenz: Die Mandatsreferenz setzt sich aus der bei der Erfassung in der EDV erteilten Mitgliedsnummer (eine solche wird auch vereinsfremden Hallennutzern zugeordnet) und einem Index zusammen. Sie wird dem Hallennutzer mit dem Versenden der Buchungsankündigung mitgeteilt.
Widerrufsbelehrung: Der Kontoinhaber kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit dem eigenen Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Für die Durchführung der Lastschrift gelten die in der Satzung des TuS 1859 Hamm geregelten Grundsätze.
6. Die Tennishalle des TuS 1859 Hamm darf ausschließlich mit sauberen, profillosen Hallenschuhen oder in Socken/Strümpfen betreten werden.
7. In die Umkleidekabinen sowie in die Tennishalle dürfen ausschließlich PET-Flaschen mit (Mineral-)Wasser mitgenommen werden.
8. Sollte den Hallennutzern ein Malheur passieren und die Halle oder deren Einrichtung beschädigt oder verunreinigt werden, ist unmittelbar nach der Hallennutzung die Geschäftsstelle des TuS 1859 Hamm oder das Personal im Vereinsheim zu informieren.